Der Anlagenbetreiber trägt die Verantwortung gemäß Arbeitsschutz- und Chemikalienrecht (Gefahrstoffverordnung).
Wichtige Maßnahmen:
1. Gefährdungsbeurteilung:
- Durchführung und Dokumentation gemäß § 6 GefStoffV.
- Bewertung der Exposition und Berücksichtigung der krebserzeugenden Wirkung.
2. Informationspflicht:
- Beschäftigte und externe Firmen informieren.
- Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkataster erstellen.
3. Sofortmaßnahmen:
- Bereich sichern, Zugang beschränken, Messungen durchführen.
- Bei Gefährdung: Betrieb einschränken oder stoppen.
4. Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip):
- Substitution, technische Barrieren, organisatorische Regelungen, Schutzausrüstung.
5. Meldepflicht:
- Behörde informieren, Maßnahmen dokumentieren, Wirksamkeit prüfen.
6. Arbeitsmedizinische Vorsorge:
- Pflichtvorsorge, Biomonitoring, Dokumentation in Expositionsdatenbank.